AGB

von Photoart Hübner

I. All­ge­meines

Die nach­fol­gen­den all­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen (im Fol­gen­den „AGB“ genannt) gel­ten für alle dem Fotografen erteil­ten Aufträge. Diese AGB gelten mit Vertragsabschluss als vereinbart. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Fotograf stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestell­ten Pro­dukte, gle­ich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wur­den oder vor­liegen (Daten auf Datenträgern oder per Download, Fach­abzüge usw.).

 

II. Urhe­ber­recht

Das Urhe­ber­recht der Fotos liegt immer beim Fotografen.

Die vom Fotografen hergestell­ten Fotos sind grund­sät­zlich nur für den eige­nen pri­vaten Gebrauch (keine kommerzielle oder werbliche Nutzung) des Auf­tragge­bers bes­timmt, sofern dies nicht aus­drück­lich anders schriftlich vere­in­bart wurde.

Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart wurde – jew­eils nur das ein­fache Nutzungsrecht für den Privatgebrauch über­tra­gen. Eine Weit­er­gabe von Nutzungsrechten bedarf der beson­deren Vereinbarung.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach voll­ständi­ger Bezahlung des Hon­o­rars an den Auftraggeber über.

Der Auf­tragge­ber hat kein Recht, das Foto zu vervielfälti­gen und zu ver­bre­iten, wenn nicht die entsprechen­den Nutzungsrechte über­tra­gen wor­den sind.

Bei der Ver­wen­dung der Fotos in Online- und Print­me­dien (für den pri­vaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urhe­ber des Fotos zu nen­nen. Eine Ver­let­zung des Rechts auf Namen­snen­nung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

Die Fotos werden in digitaler Form ausschließlich im hochauflösenden JPEG-Format ausgeliefert.
Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Her­aus­gabe der Roh-Daten (unbear­beit­ete Bilder) an den Auf­tragge­ber erfolgt grund­sät­zlich nicht.

Die Veröffentlichung der Fotos in sozialen Medien ist nur mit vorheriger Zustimmung und unter Nennung des Fotografen gestattet.

 

III. Vergü­tung, Eigentumsvorbehalt
Für die Her­stel­lung der Fotos wird ein Hon­o­rar als Stun­den­satz, Tages­satz oder eine vere­in­barte Pauschale erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten, Spe­sen, Req­ui­siten, Studiomieten etc. sind, sofern nicht anders vere­in­bart, vom Auf­tragge­ber zu tragen.

Soweit der Fotograf Kosten­vo­ran­schläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Pro­duk­tion Kosten­er­höhun­gen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen. Wird die vorge­se­hene Pro­duk­tion­szeit aus Grün­den über­schrit­ten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusät­zliche Vergü­tung auf der Grund­lage des vere­in­barten Zei­thono­rars bzw. in Form einer angemesse­nen Erhöhung des Pauschal­hono­rars zu leisten.

Mit der verbindlichen Buchung bzw. der Inanspruchnahme eines Fotoshootings bei photoart hübner ist mindestens das kleinste verfügbare Paket der gleichen Shooting-Kategorie abzunehmen. Ein Rücktritt ist nach absolviertem Fotoshooting nicht möglich.

Erscheint ein Auftraggeber nicht zu seinem gebuchten Shooting, wird diesem das kleinste Shootingpaket der gebuchten Kategorie in Rechnung gestellt.

Die Zahlung erfolgt per Rechnung.

Bei Terminvereinbarung – außer Hochzeitsfotografie-Terminen – ist keine Anzahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung für Hochzeitsfotografie-Termine ist gesondert im Hochzeitsfotografie-Vertrag geregelt.

Fäl­lige Rech­nun­gen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auf­tragge­ber gerät in Verzug, wenn er fäl­lige Rech­nun­gen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rech­nung oder gle­ich­w­er­ti­gen Zahlungsauf­forderung begle­icht. Dem Fotografen bleibt vor­be­hal­ten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fäl­ligkeit zuge­hen­den Mah­nung zu einem früheren Zeit­punkt herbeizuführen.

Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf den Auftraggeber über.

Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen bleibt unberührt.
Es erlischt jedoch, wenn der Fotograf die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Auftraggeber zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Fotograf vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrags beginnt (§ 356 Abs. 4 BGB).

 

IV. Haf­tung
Für die Ver­let­zung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vor­satz und grober Fahrläs­sigkeit. Er haftet ferner für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit, sowie aus der Ver­let­zung wesentlicher Ver­tragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen her­beige­führt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vor­la­gen, Fil­men, Bildschirmen, Lay­outs, Neg­a­tiven oder Daten haftet der Fotograf nur bei Vor­satz und grober Fahrlässigkeit.

Der Fotograf ver­wahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach einem Jahr seit Beendigung des Auf­trags zu vernichten.

Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauer­haftigkeit der Fotos nur im Rah­men der Garantieleis­tun­gen der Her­steller des Fotomaterials.

Die Zusendung und Rück­sendung von Dateien, Bildern und Vor­la­gen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

 

V. Leis­tungsstörung, Ausfallhonorar
Nach Vor­sortierung stellt der Fotograf dem Auf­tragge­ber eine pass­wort­geschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Ver­fü­gung, in welcher sich der Auf­tragge­ber die entsprechen­den Fotos zur Bear­beitung auswählen kann.

Nach­dem die Auswahl getrof­fen ist, wer­den die Fotos durch den Fotografen voll­ständig bear­beitet. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Fotos an den Auftraggeber zu senden.

Storniert der Auf­tragge­ber die Fotografen-Buchung, steht dem Fotografen ein Aus­fall­hono­rar (bezogen auf den Paketpreis des unterzeichneten Hochzeitsvertrages) zu.

Für Hochzeitsfotografie-Termine gilt:

  • Bis 6 Monate vor der Veranstaltung: 25 %
  • Bis 3 Monate vor der Veranstaltung: 75 %
  • Bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: 100 %
 
 

Bei allen anderen Fotografen-Buchungen gilt (Bezugsgröße ist jeweils das kleinste Shooting-Paket der jeweiligen Kategorie, liegt ein angenommenes Angebot vor, wird dieses als Berechnungsgrundlage des Ausfallhonorars herangezogen):

  • Storno ab dem 15. Tag nach der Ver­tragsvere­in­barung: 25 %
  • Storno 3-7 Tage vor dem gebuchten Ter­min 50 %;
  • ab 2 Tagen 100 %
 
 

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Fotografen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

VI. Daten­schutz
Zum Geschäftsverkehr erforder­liche per­so­n­en­be­zo­gene Daten des Auftraggebers kön­nen gespe­ichert wer­den. Der Fotograf verpflichtet sich, im Rahmen des Auftrags bekannt gewor­dene Infor­ma­tio­nen ver­traulich zu behandeln. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung unter https://www.photoart-huebner.de/datenschutzerklaerung/ zu entnehmen oder auf Anfrage zu erhalten.

Die Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Pflicht besteht. Betroffene haben jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit gemäß Art. 15–20 DSGVO.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Betroffene Personen haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn sie der Ansicht sind, dass ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet werden (Art. 77 DSGVO).

 

VII. Bild­bear­beitung

Der Auf­tragge­ber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Fotos in ähnlichem Stil bear­beitet werden.
Die nachträgliche Bear­beitung von Fotos des Fotografen und ihre Vervielfäl­ti­gung und Ver­bre­itung, dazu zählen auch Umfär­ben in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbear­beitung sowie das Erstellen von Collagen ist nicht ges­tat­tet, es sei denn, es wurde eine geson­derte Vereinbarung getrof­fen.

 

VIII. Lieferzeiten und Reklamation
Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist bin­nen 2 bis 4 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 3 bis 6 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerun­gen kom­men. Diese betrieb­s­be­d­ingten Verzögerun­gen, sowie Verzögerun­gen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerun­gen seit­ens des Labors oder dessen Trans­port­firma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Sämtliche Arbeiten wer­den vom Fotografen mit der größt­möglichen Sorgfalt und nach bestem Kön­nen aus­ge­führt oder an andere Fir­men weit­ergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Arbeiten schriftlich geltend gemacht werden.

Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vor­lage der bean­stande­ten Arbeit möglich. Bei Nachbestel­lun­gen kön­nen sich Farb­d­if­feren­zen gegenüber der Vor­lage oder den Erst­bildern ergeben. Eine Rekla­ma­tion ist hierdurch nicht berechtigt.

Soll­ten dig­i­tal erwor­bene Fotos in Eigen­ver­ant­wor­tung durch den Auf­tragge­ber entwickelt/gedruckt wer­den, so übern­immt der Fotograf hier­für keine Haf­tung für die Qual­ität der Ergeb­nisse.

Far­bko­r­rekte Abzüge kön­nen über den Fotografen erwor­ben werden.

Gesetzliche Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

 

IX. Rückgaberecht Downloads

Beim Kauf digitaler Bilddateien werden diese bereits vor Ablauf der 14-tägigen Rückgabefrist zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber stimmt diesem ausdrücklich zu. Eine Rückgabe ist daher nach Download der digitalen Bilddateien nicht mehr möglich. Mit Bereitstellung der digitalen Inhalte vor Ablauf der Widerrufsfrist und ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zum Erlöschen des Widerrufsrechts erlischt das Widerrufsrecht (§ 356 Abs. 5 BGB).

 

X. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats bleiben unberührt.

Erfül­lung­sort für alle Verpflichtungen aus dem Ver­tragsver­hält­nis ist Ratingen.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, ebenfalls Ratingen.

 

XI. Sal­va­torische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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