AGB
I. Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Photoart Hübner erteilten Aufträge.
Diese AGB gelten auch für Verträge, die über die von Photoart Hübner betriebenen Marken Dein Boudoir (www.deinboudoir.de), Your Wedding Story (www.yourweddingstory.de), Photoart Hübner Business (www.photoart-huebner-business.de) und Photoart Hübner Kids (www.photoart-huebner-kids.de), über die jeweiligen Websites oder über sonstige Kommunikationskanäle angebahnt oder geschlossen werden, sofern im Einzelfall keine abweichenden Bedingungen ausdrücklich vereinbart wurden.
Für den über Photoart Hübner Kids angebotenen Onlineverkauf von Fotografien und Fotoprodukten über die Plattform fotograf.de gelten ergänzend die für diesen Bestell- und Verkaufsvorgang jeweils maßgeblichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsbedingungen des Online-Shops. Soweit diese für den konkreten Onlinekauf besondere oder abweichende Regelungen enthalten, gehen diese für den jeweiligen Bestellvorgang den vorliegenden AGB vor.
Photoart Hübner ist unabhängig von der jeweils verwendeten Marke oder Website Vertragspartner des Auftraggebers, soweit im jeweiligen Angebot, Vertrag, in der Buchungsbestätigung oder im Rahmen eines Online-Bestellvorgangs nichts Abweichendes ausdrücklich angegeben ist.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die einen Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB wird zentral auf der Hauptwebsite von Photoart Hübner bereitgestellt. Von den weiteren von Photoart Hübner betriebenen Marken-Websites kann auf diese zentrale AGB-Fassung verwiesen werden. Maßgeblich für einen bereits geschlossenen Vertrag ist die bei Vertragsschluss wirksam einbezogene Fassung der AGB.
Die AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Auftraggeber bei Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde, die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und ihrer Geltung zugestimmt hat.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Photoart Hübner und dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, sofern Photoart Hübner ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von Photoart Hübner im Rahmen des Auftrags hergestellten fotografischen Produkte, unabhängig davon, in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt, gespeichert oder ausgeliefert werden.
II. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Die Rechte zur vertragsgemäßen Nutzung und Verwertung der im Rahmen des Auftrags angefertigten Fotografien liegen bei Photoart Hübner. Das gesetzliche Urheberrecht der jeweiligen Fotografin bzw. des jeweiligen Fotografen bleibt hiervon unberührt.
Die von Photoart Hübner hergestellten Fotografien sind grundsätzlich für die private, nicht kommerzielle Nutzung des Auftraggebers bestimmt, sofern nicht ausdrücklich andere Nutzungsrechte vereinbart wurden.
Überträgt Photoart Hübner Nutzungsrechte, wird – sofern nichts anderes vereinbart wurde – ein einfaches Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang eingeräumt.
Eine Weitergabe oder Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte sowie eine kommerzielle, gewerbliche oder werbliche Nutzung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der hierfür vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.
Private Nutzung und Social Media
Der Auftraggeber darf die von ihm erworbenen Fotografien im Rahmen seiner privaten Nutzung auch auf privaten beziehungsweise nicht gewerblich genutzten Social-Media-Profilen und Internetseiten veröffentlichen.
Eine vorherige Zustimmung von Photoart Hübner ist hierfür nicht erforderlich.
Eine Nennung von Photoart Hübner als Fotograf beziehungsweise Fotostudio ist bei einer Veröffentlichung nach Möglichkeit erwünscht.
Eine gewerbliche, kommerzielle oder werbliche Nutzung bedarf einer entsprechenden gesonderten Nutzungsrechtseinräumung.
Nutzungsrechte bei Business- und Unternehmensfotografie
Bei ausdrücklich als Business-, Karriere-, Personal-Branding- oder Unternehmensfotografie gebuchten Leistungen erhält der Auftraggeber – soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde – an den vollständig bezahlten Fotografien ein einfaches Nutzungsrecht für die eigene Unternehmenskommunikation.
Dieses umfasst insbesondere die Nutzung auf eigenen Websites, Social-Media-Profilen, in Unternehmenspräsentationen, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Stellenanzeigen sowie eigenen Print- und Werbematerialien.
Eine eigenständige Nutzung der Fotografien durch Dritte, insbesondere Geschäftspartner, Hersteller, Verlage oder andere Unternehmen, sowie die Weiterübertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Nachträgliche Bildbearbeitung
Die nachträgliche gestalterische Bearbeitung der Fotografien, insbesondere durch starke Farbveränderungen, Filter, Retuschen, KI-Bearbeitungen oder vergleichbare Veränderungen, ist ohne Zustimmung von Photoart Hübner nicht gestattet.
Hiervon ausgenommen sind technisch erforderliche Größenanpassungen sowie angemessene Zuschnitte, soweit hierdurch der Charakter der Fotografie nicht wesentlich verändert wird.
Die Fotos werden in digitaler Form – soweit nichts anderes vereinbart wurde – im hochauflösenden JPEG-Format ausgeliefert.
Die RAW-Dateien beziehungsweise unbearbeiteten Rohdaten verbleiben bei Photoart Hübner. Eine Herausgabe der RAW-Dateien ist grundsätzlich nicht Bestandteil des Auftrags.
Veröffentlichung von Kundenfotografien durch Photoart Hübner
Die Buchung eines Shootings beinhaltet nicht automatisch die Einwilligung des Auftraggebers oder der abgebildeten Personen in eine Veröffentlichung der entstandenen Fotografien durch Photoart Hübner.
Eine Verwendung von Kundenfotografien insbesondere auf der Website, in sozialen Medien, für Werbung, Meta Ads, Printwerbung, Wettbewerbe oder sonstige Veröffentlichungen erfolgt, soweit hierfür erforderlich, ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder einer anderen hierfür bestehenden Rechtsgrundlage.
III Gutscheine
Von Photoart Hübner ausgestellte Wertgutscheine können für die jeweils angebotenen Leistungen von Photoart Hübner eingelöst werden, soweit auf dem Gutschein keine abweichende Regelung angegeben ist.
Wertgutscheine sind übertragbar, sofern sie nicht ausdrücklich personalisiert ausgestellt wurden. Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen, soweit kein gesetzlicher Anspruch hierauf besteht.
Reicht der Gutscheinwert für die gebuchte Leistung nicht aus, ist der Differenzbetrag vom Auftraggeber zu zahlen. Ein verbleibendes Guthaben kann innerhalb der Gültigkeitsdauer für weitere Leistungen verwendet werden.
Für Wertgutscheine gilt die gesetzliche Verjährungsfrist, soweit nicht bei besonderen Aktions- oder Leistungsgutscheinen wirksam eine abweichende Gültigkeitsdauer vereinbart wurde.
Gesetzliche Widerrufsrechte beim Erwerb eines Gutscheins, insbesondere bei einem Fernabsatzvertrag, bleiben unberührt.
IV. Vergütung, Basispaket, Anzahlung und Zahlung
Für die Herstellung der Fotografien wird die vereinbarte Vergütung als Paketpreis, Pauschale, Stunden- oder Tagessatz beziehungsweise nach Maßgabe eines individuell angenommenen Angebots erhoben.
Nebenkosten wie vereinbarte Reisekosten, Locationkosten, Parkkosten, Requisiten oder vergleichbare Zusatzkosten können zusätzlich berechnet werden.
Soweit im individuellen Angebot, in der Buchungsbestätigung oder für die jeweilige Shootingkategorie keine abweichende Regelung vereinbart wurde, gilt für Fahrtkosten Folgendes: Bei Shootings außerhalb des Studios ist die Anfahrt innerhalb von 5 km ab dem Studio, Hochstraße 23, 40878 Ratingen, im Shootingpreis enthalten.
Ab einer Entfernung von mehr als 5 km werden Fahrtkosten in Höhe von 0,80 € je gefahrenem Kilometer für die gesamte Hin- und Rückfahrt berechnet.
Maßgeblich ist die übliche Fahrstrecke laut Routenplanung.
Eventuell anfallende Parkgebühren oder sonstige notwendige und vereinbarte Zusatzkosten werden gesondert berechnet.
Verbindliches Basispaket
Mit der verbindlichen Buchung eines Shootings bei Photoart Hübner wird mindestens das jeweils kleinste angebotene Shooting-Paket der gebuchten Shootingkategorie („Basispaket“) verbindlich gebucht.
Das Basispaket bildet den bei Vertragsschluss verbindlich vereinbarten Mindestauftragswert.
Der Auftraggeber kann sich nach dem Shooting für ein größeres Paket, zusätzliche Fotografien, Prints, Alben oder weitere Zusatzprodukte entscheiden.
Diese späteren Upgrades und Zusatzkäufe werden erst durch die entsprechende Auswahl oder ausdrückliche Vereinbarung Vertragsbestandteil.
Liegt der Buchung ein individuell angenommenes Angebot zugrunde, tritt die darin verbindlich vereinbarte Vergütung an die Stelle des Basispaketpreises.
Anzahlung bei regulären Shootings
Mit der verbindlichen Buchung eines Shootings – mit Ausnahme von Hochzeiten und gesondert geregelten Aktionsshootings – wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Preises des verbindlich gebuchten Basispakets fällig.
Die Anzahlung wird bei Durchführung des Shootings vollständig auf die vereinbarte Vergütung angerechnet.
Sie stellt keine zusätzliche Gebühr dar.
Kulanzweise Ausnahme von der Anzahlung
Photoart Hübner kann im Einzelfall aus Kulanz davon absehen, die vereinbarte Anzahlung ganz oder teilweise vor dem Shootingtermin zu erheben.
Ein solches Absehen von der vorherigen Zahlung der Anzahlung hat keinen Einfluss auf die Verbindlichkeit der Buchung.
Der vereinbarte Shootingtermin bleibt auch in diesem Fall verbindlich reserviert.
Die in diesen AGB vereinbarten Regelungen über Stornierung und Ausfallhonorar bleiben hiervon unberührt.
Aus einer im Einzelfall gewährten Kulanzregelung entsteht kein Anspruch auf eine entsprechende Regelung bei zukünftigen Buchungen oder gegenüber anderen Auftraggebern.
Aktionsshootings mit Onlinebuchung
Bei Aktionsshootings, die unmittelbar online verbindlich gebucht werden, ist der vollständige Preis des gebuchten Basispakets bei Buchung zur Zahlung fällig.
Für eine Stornierung gelten grundsätzlich die unter Ziffer IV geregelten Stornierungsbedingungen für reguläre Shootings, sofern bei der jeweiligen Aktion vor Abschluss der Buchung keine abweichenden Stornierungsbedingungen ausdrücklich ausgewiesen und wirksam vereinbart wurden.
Bereits geleistete Zahlungen werden auf ein gegebenenfalls geschuldetes Ausfallhonorar angerechnet. Ein darüber hinausgehender Betrag wird zurückerstattet.
Gesetzliche Widerrufsrechte bleiben unberührt.
Hochzeiten
Die Höhe und Fälligkeit einer Anzahlung für Hochzeitsfotografie richtet sich nach dem jeweils abgeschlossenen Hochzeitsvertrag beziehungsweise Hochzeitspaket.
Die dort vereinbarte Anzahlung wird auf die Gesamtvergütung angerechnet.
Zahlung
Soweit nichts anderes vereinbart oder im jeweiligen Buchungs- oder Bestellvorgang angeboten wird, erfolgt die Zahlung per Rechnung.
Fällige Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu zahlen.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Zahlungsverzug.
V. Stornierung regulärer Shootings
Für jeden verbindlich gebuchten Shootingtermin reserviert Photoart Hübner individuelle zeitliche, personelle und betriebliche Kapazitäten.
Ein für einen Auftrag verbindlich reservierter Termin steht in dieser Zeit anderen Kunden nicht mehr zur Verfügung.
Stornierungsstaffel
Eine Stornierung mehr als 14 Kalendertage vor dem vereinbarten Shootingtermin ist kostenfrei.
Bei einer späteren Stornierung durch den Auftraggeber wird folgendes pauschaliertes Ausfallhonorar berechnet:
- 8 bis 14 Kalendertage vor dem Shootingtermin: 30 % des Basispaketpreises
- weniger als 8 Kalendertage vor dem Shootingtermin: 50 % des Basispaketpreises
- weniger als 72 Stunden, jedoch mindestens 24 Stunden vor dem Shootingtermin: 75 % des Basispaketpreises
- weniger als 24 Stunden vor dem Shootingtermin oder bei Nichterscheinen: 90 % des Basispaketpreises
Berechnungsgrundlage ist ausschließlich der Preis des bei Vertragsschluss verbindlich gebuchten Basispakets beziehungsweise die verbindlich vereinbarte Vergütung eines angenommenen individuellen Angebots.
Spätere Upgrades, zusätzliche Bilder, Prints, Alben oder andere Zusatzprodukte, die zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht verbindlich vereinbart waren, werden bei der Berechnung des Ausfallhonorars nicht berücksichtigt.
Eine bereits geleistete Anzahlung wird auf das geschuldete Ausfallhonorar angerechnet.
Übersteigt die geleistete Anzahlung das geschuldete Ausfallhonorar, wird die Differenz an den Auftraggeber zurückerstattet.
Übersteigt das geschuldete Ausfallhonorar die bereits geleistete Anzahlung, kann der noch offene Differenzbetrag in Rechnung gestellt werden.
Ausfallhonorar bei nicht erhobener Anzahlung
Der Anspruch auf ein nach diesen AGB geschuldetes Ausfallhonorar besteht unabhängig davon, ob Photoart Hübner bei der Buchung eine Anzahlung erhoben oder im Einzelfall aus Kulanz ganz oder teilweise von deren vorheriger Zahlung abgesehen hat.
Wurde keine oder nur eine reduzierte Anzahlung geleistet, kann das nach den vorstehenden Regelungen geschuldete Ausfallhonorar entsprechend in Rechnung gestellt werden.
Wurde eine Anzahlung geleistet, wird diese auf das geschuldete Ausfallhonorar angerechnet.
Nachweis eines geringeren Schadens
Bei einer Stornierung darf der Auftraggeber nachweisen, dass Photoart Hübner kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Kosten, die Photoart Hübner aufgrund der Stornierung tatsächlich nicht entstehen, sowie Einnahmen aus einer tatsächlichen anderweitigen Vergabe des freigewordenen Termins werden bei der Berechnung berücksichtigt.
Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
Krankheit und persönliche Verhinderung
Eine Erkrankung oder sonstige persönliche Verhinderung des Auftraggebers führt nicht automatisch zum Wegfall des vereinbarten Ausfallhonorars.
Photoart Hübner kann im Einzelfall aus Kulanz eine einmalige Übertragung der Buchung auf einen Ersatztermin anbieten.
Ein Anspruch hierauf besteht nicht, soweit sich ein solcher nicht aus gesetzlichen Vorschriften oder einer individuellen Vereinbarung ergibt.
Verspätung des Auftraggebers
Verspätet sich der Auftraggeber aus von ihm zu vertretenden Gründen, besteht kein Anspruch auf eine entsprechende Verlängerung des vereinbarten Shootingzeitraums, insbesondere wenn nachfolgende Termine oder betriebliche Abläufe einer Verlängerung entgegenstehen.
Die vereinbarte Vergütung bleibt hiervon grundsätzlich unberührt. Ist die Verspätung so erheblich, dass das Shooting innerhalb des reservierten Zeitraums nicht mehr sinnvoll durchgeführt werden kann, gelten die Regelungen zum Nichterscheinen entsprechend. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
VI. Stornierung von Hochzeitsfotografie
Hochzeitsreportagen und sonstige fotografische Hochzeitsbegleitungen werden regelmäßig langfristig für einen bestimmten Veranstaltungstag reserviert.
Mit einer verbindlichen Buchung wird der vereinbarte Zeitraum für andere Hochzeitsaufträge blockiert.
Stornierungsstaffel Hochzeiten
Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber wird folgendes pauschaliertes Ausfallhonorar berechnet:
- mehr als 180 Kalendertage vor dem Hochzeitstermin: 25 % der verbindlich vereinbarten Vergütung
- 91 bis 180 Kalendertage vor dem Hochzeitstermin: 40 % der verbindlich vereinbarten Vergütung
- 31 bis 90 Kalendertage vor dem Hochzeitstermin: 60 % der verbindlich vereinbarten Vergütung
- 15 bis 30 Kalendertage vor dem Hochzeitstermin: 80 % der verbindlich vereinbarten Vergütung
- 14 Kalendertage oder weniger vor dem Hochzeitstermin: 90 % der verbindlich vereinbarten Vergütung
Grundlage für die Berechnung des Ausfallhonorars ist ausschließlich die im verbindlich abgeschlossenen Hochzeitsvertrag vereinbarte Grundvergütung für die gebuchte fotografische Leistung.
Zusatzleistungen, Zusatzprodukte und Upgrades werden bei der Berechnung des Ausfallhonorars nicht berücksichtigt.
Eine bereits geleistete Anzahlung wird vollständig auf das jeweils geschuldete Ausfallhonorar angerechnet.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Photoart Hübner durch die Stornierung kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Tatsächlich ersparte Aufwendungen sowie eine tatsächliche anderweitige entgeltliche Vergabe des freigewordenen Hochzeitstermins werden bei der Berechnung des Ausfallhonorars berücksichtigt.
Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
Verlegung einer Hochzeit
Eine Verlegung der Hochzeit auf einen anderen Tag führt nicht automatisch zu einer kostenfreien Übertragung der Fotografenbuchung.
Ist Photoart Hübner am neuen Termin verfügbar, kann im gegenseitigen Einvernehmen eine Übertragung des Auftrags vereinbart werden.
Ist Photoart Hübner am neuen Hochzeitstermin nicht verfügbar oder kommt keine Vereinbarung über eine Übertragung zustande, gelten die gesetzlichen Regelungen und gegebenenfalls die vorstehenden Stornierungsbedingungen.
VII. Terminverschiebungen, Outdoor-Shootings und Wetter
Terminverschiebungen
Eine vom Auftraggeber gewünschte Terminverschiebung bedarf der Zustimmung von Photoart Hübner.
Eine kostenfreie Terminverschiebung besteht nicht automatisch.
Photoart Hübner kann insbesondere bei rechtzeitig mitgeteilten oder unverschuldeten persönlichen Verhinderungen im Einzelfall eine kulante Lösung anbieten.
Aus einer solchen Kulanzentscheidung entsteht kein Anspruch auf eine entsprechende Regelung in anderen oder zukünftigen Fällen.
Outdoor-Shootings
Bewölkung, niedrigere Temperaturen, Wind, wechselhafte Witterung oder leichter Niederschlag führen nicht automatisch zu einer kostenfreien Terminverschiebung.
Die Entscheidung, ob ein Outdoor-Shooting aufgrund der konkreten Wetterlage, der Sicherheit, des vereinbarten Shootingkonzepts und der fotografischen Bedingungen sinnvoll durchgeführt werden kann, erfolgt durch Photoart Hübner unter Berücksichtigung der konkreten Umstände.
Ist die Durchführung insbesondere aufgrund von Starkregen, Gewitter, Sturm, amtlichen Unwetterwarnungen oder vergleichbaren erheblichen Wetterbedingungen aus Sicht von Photoart Hübner nicht sinnvoll oder nicht sicher möglich, wird kein Ausfallhonorar berechnet.
Nach Möglichkeit wird ein Ersatztermin vereinbart.
Eine bereits geleistete Anzahlung wird vollständig auf den Ersatztermin übertragen.
Dies gilt insbesondere dann, wenn ein ausdrücklich als Outdoor-Shooting vereinbartes Shooting aufgrund der geplanten Location, Lichtstimmung oder des fotografischen Konzepts nicht sinnvoll oder gleichwertig in das Studio verlegt werden kann. In diesem Fall stellt die Durchführung im Studio keinen automatischen Ersatz für das vereinbarte Outdoor-Shooting dar.
Sagt der Auftraggeber den Termin aufgrund eigener Einschätzung der Wetterlage ab, obwohl Photoart Hübner das Shooting vertragsgemäß durchführen könnte, gelten die regulären Stornierungsbedingungen.
Kann die vereinbarte Leistung aufgrund von Umständen, die weder Photoart Hübner noch der Auftraggeber zu vertreten haben, endgültig nicht erbracht werden und ist auch eine zumutbare Ersatz- oder Nachholmöglichkeit nicht gegeben, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
VIII. Externe Dienstleister und Fremdkosten
Werden auf Wunsch des Auftraggebers externe Leistungen oder Dienstleister wie Make-up-Artists, Stylisten, Locations oder andere Drittanbieter hinzugebucht, können hierfür eigene Buchungs- und Stornierungsbedingungen gelten.
Kommt der Vertrag mit dem externen Dienstleister unmittelbar zwischen Auftraggeber und Dienstleister zustande, ist der externe Dienstleister für seine Leistung, Terminvereinbarung und Abrechnung verantwortlich.
Beauftragt Photoart Hübner einen externen Dienstleister im eigenen Namen für den Auftrag, können tatsächlich anfallende und nicht mehr vermeidbare Fremd- oder Stornokosten dem Auftraggeber weiterberechnet werden.
Eine doppelte Berechnung derselben Schadensposition über das Ausfallhonorar und zusätzlich als Fremdkosten erfolgt nicht.
IX. Leistungsablauf, Bildauswahl und Bildbearbeitung
Soweit die Bildauswahl durch den Auftraggeber erfolgt, stellt Photoart Hübner hierfür in der Regel eine Online-Auswahlgalerie zur Verfügung.
Der Auftraggeber hat seine Bildauswahl innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung der Auswahlgalerie mitzuteilen, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.
Nach Ablauf der Auswahlfrist kann Photoart Hübner die Auswahlgalerie vorübergehend deaktivieren. Die Bearbeitungs- und Lieferfrist beginnt erst nach Eingang der vollständigen Bildauswahl des Auftraggebers.
Die in der Auswahlgalerie bereitgestellten Bilder sind grundsätzlich noch nicht vollständig bearbeitet oder retuschiert und stellen noch nicht das fertige Endprodukt dar. Sie dürfen ohne ausdrückliche Freigabe durch Photoart Hübner nicht veröffentlicht, weitergegeben, vervielfältigt oder anderweitig genutzt werden.
Der Umfang der im jeweiligen Angebot oder Paket enthaltenen Bildbearbeitung und Retusche richtet sich nach der gebuchten Leistung.
Zur üblichen Bildbearbeitung können insbesondere Farb- und Helligkeitsanpassungen, Kontrastanpassungen, Bildausschnitt sowie eine natürliche Standardretusche gehören.
Aufwendige Retuschen, Bildmanipulationen, Montagen, umfangreiche Veränderungen von Körper, Kleidung, Haaren oder Hintergrund sowie sonstige Bearbeitungswünsche, die über die vereinbarte Standardbearbeitung hinausgehen, sind nicht automatisch im gebuchten Preis enthalten.
Die Standardretusche umfasst bei Bedarf eine natürliche Optimierung von Haut, Augen und kleineren körperlichen Auffälligkeiten, insbesondere die Reduzierung von Glanz, Hautunreinheiten, Rötungen und Augenringen, die dezente Korrektur von Falten, Doppelkinn, einzelnen Haaren, Brillenspiegelungen sowie kleineren Auswölbungen an Armen oder Beinen. Zum Hintergrund bzw. Raum gehören kleinere Korrekturen, wenn störende Elemente oder Unregelmäßigkeiten durch Aufnahme, Lichtsetzung oder unsere Aufmerksamkeit entstanden sind, z. B. fleckige Böden oder Hintergründe, ungleichmäßige Ausleuchtung, störende Helligkeitsverläufe, Wandflecken oder sichtbare Hinweis- und Sicherheitsschilder.
Die Retusche erfolgt grundsätzlich natürlich und dezent, ohne das charakteristische Erscheinungsbild der fotografierten Person wesentlich zu verändern.
Solche zusätzlichen Bearbeitungsleistungen können nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
Der fotografische und bildbearbeiterische Stil von Photoart Hübner ist Bestandteil der vereinbarten Leistung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Bearbeitung besteht nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Herausgabe unbearbeiteter RAW- beziehungsweise NEF-Dateien ist nicht Bestandteil des Vertrags, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
X. Lieferzeiten und Reklamationen
Die Bearbeitungs- und Lieferfrist beginnt, sobald Photoart Hübner alle für die weitere Bearbeitung erforderlichen Angaben und – soweit vorgesehen – die vollständige Bildauswahl des Auftraggebers erhalten hat.
Die fertig bearbeiteten Fotografien werden in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Beginn der Bearbeitungsfrist bereitgestellt.
Für Hochzeitsreportagen beträgt die regelmäßige Bearbeitungs- und Lieferzeit drei bis sechs Wochen.
Bei Umständen, die Photoart Hübner nicht zu vertreten hat, insbesondere bei höherer Gewalt, erheblichen unvorhersehbaren technischen Störungen, kurzfristigen erheblichen Personalausfällen oder Verzögerungen beauftragter Fachlabore oder sonstiger für die Leistungserbringung erforderlicher Dienstleister, kann sich die Bearbeitungs- und Lieferzeit angemessen verlängern.
Photoart Hübner informiert den Auftraggeber über erhebliche absehbare Verzögerungen, sobald diese bekannt werden.
Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
Reklamationen und Mängel
Die Bearbeitungs- und Lieferfrist beginnt, sobald Photoart Hübner alle für die weitere Bearbeitung erforderlichen Angaben und – soweit vorgesehen – die vollständige Bildauswahl des Auftraggebers erhalten hat.
Die fertig bearbeiteten Fotografien werden in der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Beginn der Bearbeitungsfrist bereitgestellt.
Für Hochzeitsreportagen beträgt die regelmäßige Bearbeitungs- und Lieferzeit drei bis sechs Wochen.
Bei Umständen, die Photoart Hübner nicht zu vertreten hat, insbesondere bei höherer Gewalt, erheblichen unvorhersehbaren technischen Störungen, kurzfristigen erheblichen Personalausfällen oder Verzögerungen beauftragter Fachlabore oder sonstiger für die Leistungserbringung erforderlicher Dienstleister, kann sich die Bearbeitungs- und Lieferzeit angemessen verlängern.
Photoart Hübner informiert den Auftraggeber über erhebliche absehbare Verzögerungen, sobald diese bekannt werden.
Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
XI. Versand
Für den Versand körperlicher Produkte, beispielsweise Prints, Fotobücher oder Alben, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gefahrübergang.
XII. Haftung
Photoart Hübner haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Photoart Hübner haftet außerdem unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Photoart Hübner, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
XIII. Datenaufbewahrung und Datensicherung
Photoart Hübner behandelt die im Rahmen des Auftrags entstehenden Bild- und Projektdaten mit angemessener Sorgfalt.
Eine dauerhafte Archivierung der Fotografien, RAW-Dateien, Auswahlgalerien oder sonstigen Projektdaten ist nicht geschuldet.
Photoart Hübner ist berechtigt, gespeicherte Bild- und Projektdaten frühestens ein Jahr nach vollständiger Abwicklung des jeweiligen Auftrags zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder gesonderten Vereinbarungen entgegenstehen.
Nach der Auslieferung der erworbenen digitalen Fotografien ist der Auftraggeber selbst für deren dauerhafte Sicherung und die Erstellung geeigneter Sicherungskopien verantwortlich.
XIV. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden von Photoart Hübner im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
Zur Durchführung und Abwicklung des Auftrags können personenbezogene Daten auch durch hierfür eingesetzte Dienstleister verarbeitet werden.
Soweit Dienstleister im Auftrag von Photoart Hübner personenbezogene Daten verarbeiten, werden diese – soweit gesetzlich erforderlich – auf Grundlage entsprechender Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO eingesetzt.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an sonstige Empfänger erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht oder die Weitergabe zur Vertragserfüllung beziehungsweise aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist.
Einzelheiten zu Verarbeitungszwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Auftragsverarbeitern, Speicherdauern und Betroffenenrechten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Photoart Hübner.
XV. Widerrufsrecht
Soweit einem Verbraucher aufgrund der Art und Weise des Vertragsschlusses ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, bleiben dieses Widerrufsrecht und die gesetzlichen Informationspflichten unberührt.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen einer Ausnahme vom Widerrufsrecht vorliegen, insbesondere bei bestimmten termingebundenen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Die in diesen AGB geregelte Möglichkeit zur Stornierung beziehungsweise das vereinbarte Ausfallhonorar ist von einem gegebenenfalls bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht zu unterscheiden.
Soweit im konkreten Fall eine gesetzliche Widerrufsbelehrung erforderlich ist, wird diese dem Verbraucher gesondert zur Verfügung gestellt.
Online gebuchte Aktionsshootings
Bei Aktionsshootings, die unmittelbar online verbindlich gebucht werden, wird der Auftraggeber im Rahmen des Buchungsvorgangs gesondert über ein gegebenenfalls bestehendes beziehungsweise aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme nicht bestehendes Widerrufsrecht informiert.
XVI. Digitale Bilddateien
Beim Erwerb digitaler Bilddateien gelten die hierfür einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit bei einem Vertrag über digitale Inhalte ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erlischt dieses nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen.
Wird mit der Bereitstellung digitaler Inhalte vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist begonnen, wird – soweit gesetzlich erforderlich – zuvor die ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers sowie dessen Bestätigung eingeholt, dass ihm bekannt ist, unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen sein Widerrufsrecht erlischt.
XVII. Ausfall von Photoart Hübner
Kann Photoart Hübner einen vereinbarten Shootingtermin aus einem von Photoart Hübner zu vertretenden Grund nicht wahrnehmen, wird nach Möglichkeit ein geeigneter Ersatztermin angeboten.
Soweit dies für den jeweiligen Auftrag sinnvoll und mit dem Auftraggeber vereinbart ist, kann alternativ ein geeigneter Ersatzfotograf angeboten werden.
Wurde ausdrücklich die persönliche Durchführung durch einen bestimmten Fotografen als wesentlicher Vertragsbestandteil vereinbart, erfolgt der Einsatz eines Ersatzfotografen nur im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten.
Kann die vereinbarte Leistung nicht erbracht werden und kommt keine zumutbare Ersatzlösung zustande, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung zurückerstattet.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
XVIII. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, Ratingen.
Ratingen wird als Gerichtsstand nur vereinbart, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, insbesondere gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
XX. Online-Shop für Kita- und Schulfotografie über fotograf.de
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Für den Verkauf von Fotografien, digitalen Bilddateien und Fotoprodukten aus der Kita- und Schulfotografie nutzt Photoart Hübner die Online-Plattform fotograf.de der Fotografen Online Service GmbH.
Vertragspartner des Endkunden für die über den Online-Shop bestellten Fotografien, digitalen Bilddateien und Fotoprodukte ist Photoart Hübner.
fotograf.de stellt die technische Plattform zur Verfügung und übernimmt im Rahmen der Bestellabwicklung technische Dienstleistungen sowie gegebenenfalls die Zahlungsabwicklung und die Weiterleitung von Bestellungen an beauftragte Produktionsdienstleister.
Für Bestellungen über den Online-Shop gelten ergänzend die nachfolgenden besonderen Bestimmungen. Soweit diese von den übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Photoart Hübner abweichen, gehen die Regelungen dieses Abschnitts für Bestellungen über den Online-Shop vor.
2. Anmeldung zum Fototermin
Die Anmeldung eines Kindes zu einem Foto- oder Fototag sowie die Zustimmung zur Erstellung von Fotografien begründen keine Verpflichtung zum späteren Kauf von Bildern oder Fotoprodukten.
Eine kostenpflichtige Bestellung kommt ausschließlich durch einen gesonderten Bestellvorgang im Online-Shop zustande.
Es besteht kein Mindestbestellwert, sofern im jeweiligen Online-Shop nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
3. Bestellung und Vertragsschluss
Die im Online-Shop dargestellten Fotografien und Fotoprodukte stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Der Kunde wählt die gewünschten Fotografien, digitalen Bilddateien beziehungsweise Fotoprodukte sowie gegebenenfalls Format, Ausführung und Menge aus.
Mit Abschluss des hierfür vorgesehenen Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf der ausgewählten Produkte ab.
Der Vertrag kommt mit der Annahme der Bestellung durch Photoart Hübner zustande. Die Annahme kann insbesondere durch eine elektronische Bestellbestätigung, die Bereitstellung digitaler Bilddateien oder die Veranlassung der Produktion beziehungsweise des Versands der bestellten Fotoprodukte erfolgen.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Online-Shop angegebenen Preise.
Zusätzlich anfallende Versand-, Verpackungs- oder sonstige Kosten werden dem Kunden vor Abschluss der Bestellung angezeigt.
Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten werden während des Bestellvorgangs angezeigt. Die Zahlungsabwicklung kann über fotograf.de beziehungsweise von fotograf.de eingesetzte Zahlungsdienstleister erfolgen.
5. Fotoprodukte und Produktion
Gedruckte Fotografien und sonstige Fotoprodukte können durch von Photoart Hübner beziehungsweise fotograf.de beauftragte Fachlabore oder Produktionsdienstleister hergestellt und unmittelbar an den Kunden versendet werden.
Vertragspartner des Kunden bleibt auch in diesem Fall Photoart Hübner.
Geringfügige technisch bedingte Abweichungen zwischen der Darstellung einer Fotografie auf einem Bildschirm und einem gedruckten Fotoprodukt, insbesondere hinsichtlich Farbe, Helligkeit, Kontrast oder Bildausschnitt, können aufgrund unterschiedlicher Bildschirmdarstellungen, Farbprofile, Materialien und Produktionsverfahren auftreten.
Gesetzliche Mängel- und Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
6. Digitale Bilddateien
Soweit digitale Bilddateien bestellt werden, werden diese nach erfolgreichem Abschluss der Bestellung beziehungsweise Zahlung über die hierfür vorgesehene Downloadfunktion bereitgestellt.
Für digitale Bilddateien gelten die in diesen AGB geregelten Nutzungsrechte.
Der Kunde erhält – soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – ein einfaches Nutzungsrecht für private Zwecke. Dies umfasst insbesondere die private Vervielfältigung sowie die Veröffentlichung eigener Einzelaufnahmen in privaten Social-Media-Profilen.
Eine gewerbliche, kommerzielle oder werbliche Nutzung sowie die Weiterübertragung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
7. Gruppen- und Klassenfotos
Gruppen-, Klassen- und sonstige Gemeinschaftsfotografien, auf denen neben dem eigenen Kind weitere Personen erkennbar abgebildet sind, sind ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt.
Eine Veröffentlichung solcher Aufnahmen in sozialen Netzwerken, auf öffentlich zugänglichen Internetseiten oder in anderen öffentlich zugänglichen Medien ist nur zulässig, wenn die hierfür erforderlichen Rechte beziehungsweise Einwilligungen sämtlicher erkennbar abgebildeter Personen beziehungsweise deren gesetzlicher Vertreter vorliegen.
8. Widerrufsrecht bei individuell angefertigten Fotoprodukten
Bei Fotoprodukten, die aufgrund der individuellen Bild-, Format-, Produkt- oder sonstigen Auswahl des Kunden speziell für diesen hergestellt werden oder eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften kein Widerrufsrecht.
Gesetzliche Rechte wegen eines Mangels des gelieferten Produkts bleiben hiervon unberührt.
9. Widerrufsrecht bei digitalen Bilddateien
Bei Verträgen über digitale Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht.
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem kostenpflichtigen digitalen Inhalt erst dann vorzeitig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, insbesondere wenn der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, seine Kenntnis vom dadurch eintretenden Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hat und ihm die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung zur Verfügung gestellt wurde.
10. Lieferung und Bereitstellung
Die bei der jeweiligen Bestellung angegebenen Liefer- beziehungsweise Bereitstellungszeiten gelten als voraussichtliche Lieferzeiten, soweit nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde.
Bei digitalen Bilddateien erfolgt die Bereitstellung grundsätzlich über den Online-Shop.
Bei körperlichen Fotoprodukten gelten hinsichtlich Lieferung und Gefahrübergang die gesetzlichen Bestimmungen.
11. Reklamationen und Mängel
Der Kunde wird gebeten, offensichtliche Mängel oder Transportschäden möglichst zeitnah nach Erhalt mitzuteilen, damit eine schnelle Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen kann.
Die gesetzlichen Gewährleistungs- und Mängelrechte werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.
Reklamationen hinsichtlich der fotografischen Gestaltung, Bildauswahl oder des für Photoart Hübner typischen fotografischen und bildbearbeiterischen Stils begründen keinen Mangel, soweit die vereinbarte Beschaffenheit und Leistung erbracht wurde.
12. Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Kita- und Schulfotografie sowie der Nutzung des Online-Shops ergeben sich aus den jeweils geltenden Datenschutzhinweisen von Photoart Hübner und den im Online-Shop bereitgestellten Datenschutzinformationen.
13. Verhältnis zu den übrigen AGB
Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Photoart Hübner.
Bei Widersprüchen zwischen diesen allgemeinen Regelungen und den besonderen Bestimmungen dieses Abschnitts gehen für Bestellungen über den Online-Shop die besonderen Bestimmungen zur Kita- und Schulfotografie vor.
XX. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026